Sehr geehrte Eltern, 

mit dem 30. 11. 21 tritt die „Rechtsverordnung zum Vollzug des Infektionsschutzgesetzes an Schulen und Horten“ im Landkreis Harz in Kraft.

Ich bitte Sie, diese Verordnung umfassend und vollständig zur Kenntnis zu nehmen.

Mit den Regelungen sind gravierende Einschränkungen beim Auftreten von mehreren positiven Testergebnissen verbunden. 

Das vorgegebene Verfahren kann dazu führen, dass sehr kurzfristig ganze Klassen /Kurse unmittelbar im Anschluß an die tägliche Testung nach Hause geschickt werden müssen und dann für 5 Tage nicht in die Schule kommen können.

Für diese fünf Tage wird von den Fachlehrern ein Distanzunterricht entsprechend des täglichen Stundenplans mit den bekannten und besprochenen Formaten vorgehalten.

Ich bitte Sie, mit Ihren Kindern mögliche Situationen zu besprechen und für Ihre Familie entsprechende Regelungen zu finden. Bitte stellen Sie sicher, dass sie in dem Zeitfenster der Testungen für Ihr Kind bzw. das Sekretariat erreichbar sind. In der Regel werden wir bei Verfügbarkeit Ihr Kind mit dem eigenen Telefon bei Ihnen anrufen lassen.

Bitte informieren Sie sich über den folgenden Link umfassend über die neue Verordnung   !     1. RV Covid LK

Quedl., 30. Nov. 2021


Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler

im Folgenden möchte ich Ihnen und Euch aktuelle Mitteilungen, Festlegungen und Informationen zukommen lassen.

Umsetzung der 15. Eindämmungsverordnung Sachsen-Anhalt

Das Ministerium Bildung S-A hat unter Berücksichtigung der 15. Eind.VO folgende Festlegungen getroffen

Befreiung von der Präsenzpflicht:

o    Schulpflicht weiterhin regelhaft durch den Unterrichtsbesuch in der Schule

o    auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten ist eine Befreiung von der Präsenzbeschulung möglich

o    der Antrag muss begründet sein

o    einen Anspruch auf Beschulung durch Lehrkräfte gibt es nicht; die Schüler erhalten Aufgaben zur häuslichen Bearbeitung

Vorgezogen Weihnachtsferien:

Der letzte Schultag im Kalenderjahr 2021 ist Freitag, der 17. Dezember 2021.

Umgang mit der aktuellen COVID-Situation 

Wie aus den lokalen und regionalen Veröffentlichungen zu entnehmen ist, wird die Situation im Landkreis Harz immer angespannter. Dies führt dazu, dass ich mich entschieden habe, im Vorgriff auf eventuell noch zu erwartende Einschränkungen durch die Ministerien oder den Landkreis einige Festlegungen und Hinweise vorzugeben:

  1. alle Schüler und Kollegen bereiten sich auf eventuell stattfindenden Distanzunterricht vor. (Vollständiger Distanzunterricht bzw.Wechselunterricht). Dazu gehört neben dem nochmaligen Besprechen möglicher Formate und Zugänge auch die Vorbereitung der notwendigen Technik für eine deutlich stärkere Nutzung von Onlineunterricht.
  2. die Klassenlehrer sind beauftragt, die aktuelle Situation zur Verfügbarkeit von Endgeräten und dem Internetzugang im häuslichen Umfeld ihrer Schüler zu erheben 
  3. alle Schüler im Konvent beachten die im Flur ausgängten Hinweise zu neuen Pausenregelungen und weiteren Maßnahmen.
  4. die Schüler im Erxlebenhaus werden durch ihre Lehrer über veränderte Maßnahmen informiert 

Aufschaltung der neuen Homepage

Augenblicklich werden die letzten Arbeiten und Abstimmungen für unsere neue Homepage getätigt , so dass wir sie – wenn alles klappt – noch vor Weihnachten einsetzen können. Eine Information dazu wird dann zeitnah erfolgen!

Liebe Schülerinnen und Schüler, werte Eltern,

ich weiß, dass die Zeiten sehr turbulent, riskant und verunsichernd sind. Und trotz all dieser Widrigkeiten ist das GutsMuths-Gymnasium seit Wochen und auch gerade im Augenblick ein Ort äußerst intensiver und vielfältiger Aktivitäten, eines unglaublichen Engagements und einer beeindruckenden positiven Kreativität in den verschiedensten Projekten, Maßnahmen und Veranstaltungen.

Wenn es uns gelingt, weiterhin mit Achtsamkeit und Konsequenz, Umsicht und Rücksicht sowie einem gerüttelten Maße Zuversicht in die Vorweihnachtszeit zu gehen, dann bin ich überzeugt, dass wir auch die vor uns liegenden Wochen und Monate so unbeschadet wie möglich überstehen werden.

Nehmen wir den heute von Schülerinnen der 9. Klassen geschmückten Weihnachtsbaum als Symbol der Hoffnung und der Beständigkeit mit in die Zeit des Advents und freuen uns auf die vor uns liegende Weihnachtszeit.

So verbleibe ich mit den besten Grüßen

D. Gärtner, Dir.

Weihnachtsbaum 21


Sehr geehrte Eltern,

auf Grund der aktuellen Situation werden wir den Elternsprechtag am Donnerstag, dem 18. November, nicht in Präsenzform abhalten.

Alle Kollegen vereinbaren mit den Eltern Termine für Videokonferenzen oder Telefonate, nach Möglichkeit den Donnerstag in dem angegebenen Zeitfenster. Die Gespräche der Jahrgangsstufe 10 müssen am Donnerstag erfolgen, da hier die Entscheidung für die Abgänger zum 01. Dezember zu treffen ist.

____________________________________________________________

Ergänzend zu den bereits getroffenen Festlegungen sind vom Ministerium für Bildung und der Amtsleitung LschA im Vorgriff auf den kommenden Rahmenhygieneplan folgende Punkte präzisiert worden:

Ausnahmen von der Durchführung der Selbsttestungen in den Schulen sind ab 15.11.2021 nur mit  einem vorliegendem ärztliches Attest möglich. Liegt kein ärztliches Attest vor, kann die betreffende Schülerin bzw. der betreffende Schüler nicht am Präsenzunterricht teilnehmen.

In den Schulen wird für die Durchführung der Selbsttests ab 15. November 2021 ausschließlich das vom Land zur Verfügung gestellte Testmaterial verwendet.

Alternatives Testmaterial, dass den Schülerinnen und Schülern von Ihren Eltern für die Selbsttestung in der Schule mitgegeben wird, ist nicht zulässig. Damit ist insbesondere Testmaterial gemeint, das in seiner Funktionsweise anders funktioniert (z.B. Spuck- oder Lolli-Tests). Die Fehlerquote dieses Materials wird als zu hoch eingeschätzt.

Mit freundlichen Grüßen

D. Gärtner, Direktor                                              Quedlinburg, 15.11.2021


 Aktualisierte Corona-Festlegungen ab Montag, dem 15. November 2021


Sehr geehrte Eltern, liebe Schülerinnen und Schüler,

die aktuelle pandemische Lage führt zu weiteren einschränkenden Maßnahmen beziehungsweise zu einem restriktiveren Vorgehen bei dem Auftreten positiver Fälle in der Schule.

Ich möchte noch einmal eindringlich darauf hinweisen, dass ein ganz großer Anteil für ein unbeschadetes Überstehen der kommenden Monate in unseren eigenen Händen liegt. Hierzu verweise ich noch einmal auf die konsequente Einhaltung aller geltenden Hygiene-Regeln, auf die Sinnhaftigkeit von FFPI2- Masken sowie das Einhalten der Abstandsregelungen.

Sie finden im nachfolgenden Link die Anpassung der Infektionsschutzmaßnahmen an den Schulen (gemäß 7. ÄVO der 14. SARS-CoV-2-EindVO und der erweiterten Maßnahmen des Gesundheitsamtes des Landkreises Harz) – gültig ab Montag, 15. Nov. 2021

DIE KONKRETEN FESTLEGUNGEN FINDEN SIE UNTER DEM FOLGENDEN LINK!

 Infektionsschutzmaßnahmen

Anlage 1 , Anlage 2  (siehe Link Infektionsschutzmaßnahmen)

Wir haben leider noch keinen aktuellen Rahmenhygieneplan für die Schulen erhalten. Aus diesem Grund können die hier getroffenen Maßnahmen durchaus in der nächsten Zeit noch einmal überarbeitet werden.

Sie erhalten diese Informationen selbstverständlich zeitnah.

Da die Klassenräume sowohl in den Pausen als auch während des Unterrichts gelüftet werden müssen, beachten Sie bitte auf Grund der kälteren Jahreszeit, dass Sie Ihrem Kind warme Kleidung / Schuhe (evtl. auch eine kleine Wolldecke) mitgeben.

D. Gärtner, Direktor                             Quedlinburg, 12.11.2021                                                                                                

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