Hausordnung des GutsMuths-Gymnasiums Quedlinburg

Die Aufgaben und Ziele unseres Gymnasiums können nur erfüllt werden, wenn sich jedes Mitglied der Schulgemeinschaft verantwortlich mitbeteiligt und durch sein Verhalten dazu beiträgt, die Gemeinschaft zu fördern. Rücksichtnahme ist eine Voraussetzung für das Gemeinschaftsleben und daher auch im Schulalltag unerlässlich. Die folgende Hausordnung soll allen am Schulleben Beteiligten die Umsetzung dieser Ziele ermöglichen.

Diese Hausordnung gilt für alle nachstehenden Schulgebäude und Schulgelände:

    • Hauptgebäude KONVENT – Konvent 26a
    • Gebäude ERXLEBEN – August-Bebel-Ring 19
    • Turnhallen – August-Bebel-Ring 19

Das Hausrecht wird in allen Gebäuden und Bereichen des GutsMuths-Gymnasiums vom Schulleiter oder von seinem Stellvertreter ausgeübt. Daneben vertreten Lehrer, pädagogische
Mitarbeiterinnen, Sekretärinnen und Hausmeister in ihrem jeweiligen Bereich den Schulleiter bei der Ausübung des Hausrechts.

Auf dem gesamten Schulgelände gilt das Jugendschutzgesetz.

1. Unterrichtsblock: 7.30 Uhr – 9.00 Uhr

Frühstückspause: 9.00 Uhr – 9.30 Uhr

2. Unterrichtsblock: 9.30 Uhr – 11.00 Uhr

Bewegungspause: 11.00 Uhr – 11.30 Uhr

3. Unterrichtsblock: 11.30 Uhr – 13.00 Uhr

Mittagspause: 13.00 Uhr – 13.30 Uhr

4. Unterrichtsblock: 13.30 Uhr – 15.00 Uhr

Pause: 15.00 Uhr – 15.15 Uhr

5. Unterrichtsblock: 15.15 Uhr – 16.45 Uhr

 

1.1 Ab 7.15 Uhr sind die Schulgebäude geöffnet. Die Fachkabinette und die Turnhallen werden nur in Begleitung der Fachlehrer betreten. Spätestens 5 Minuten vor dem Beginn des Unterrichtstages finden sich die Schüler im Klassenraum ein, um einen pünktlichen Unterrichtsbeginn zu gewährleisten. Die Schüler befinden sich mit dem Klingelzeichen an ihrem Platz.

1.2 Jeder Lehrer und Schüler ist dafür verantwortlich, dass die Unterrichtsarbeit pünktlich begonnen werden kann. Alle sind verpflichtet, sich über den Vertretungsplan zu informieren. Ist der Lehrer 5 Minuten nach dem Unterrichtsbeginn nicht erschienen, teilt der Klassensprecher dies im Sekretariat mit. Die Klasse hat sich bis zum Erscheinen eines Fachlehrers ruhig zu verhalten.

1.3 Die eingeräumte Möglichkeit, während des Unterrichts zu trinken (Ausnahme: Fachkabinette und TH), bedingt ein umsichtiges und rücksichtsvolles Verhalten.

1.4 In der ersten Pause nehmen die Schüler eigenverantwortlich und angemessen auf dem Pausenhof ihr Frühstück ein. Die Stufen 5 und 6 nehmen das Frühstück unter Aufsicht in ihrem Klassenraum ein und verlassen dann das Schulgebäude,  um sich auf dem Schulhof aufzuhalten.

1.5 Die Pausen dienen sowohl der Erholung als auch der Aktivierung und sind durch gemeinsames Miteinander und gegenseitige Rücksichtnahme bestimmt. Zur Pausengestaltung auf dem Schulhof des Erxlebengebäudes werden im Rahmen der Bewegungspause Sportgeräte zur Verfügung gestellt. Die Sportgeräte sind pfleglich zu behandeln. Bei der Nutzung der Sportgeräte auf dem Pausenhof ist auf die Mitschüler Rücksicht zu nehmen.
In den Schulgebäuden ist die Nutzung der Pausenspielgeräte generell untersagt.

1.6 Im ERXLEBENHAUS ist für alle Schüler der Aufenthalt in den Pausen auf dem Schulhof ist grundsätzlich verbindlich. Eine Ausnahme bilden die Frühstückszeit der Stufen 5-6 sowie die Verkaufsangebote der Schülerfirma KORKI. Die Schüler der Klassen 5 bis 9 dürfen das Schulgelände des Erxlebenhauses gundsätzlich nicht verlassen. Die Schüler der Klassenstufen 10 bis 12 dürfen sich in den Pausen im Haus KONVENT aufhalten sowie auf eigene Verantwortung und mit Einwilligung der Eltern das Schulgelände verlassen.

1.7 Bei schlechtem Wetter wird durch Klingelzeichen die Hofpause beendet. Die Schülerinnen und Schüler halten sich im Schulgebäude auf. Die Lehrerinnen und Lehrer, die das Schulgebäude in den Pausen nicht wechseln müssen, sowie die planmäßigen Aufsichtspersonen übernehmen die Aufsicht.

1.8 Ein unterrichtsbedingter Gebäudewechsel hat grundsätzlich auf dem durch Belehrung festgelegten Weg, unter besonderer Beachtung der Witterung und des Straßenverkehrs zu erfolgen.

2.1 Im ERXLEBENHAUS ist den Schülern der Gebrauch von privaten multimedialen Geräten jeder Art untersagt. Alle Geräte dieser Art sind vor Betreten des Schulgeländes auszustellen und sicher zu verwahren. Bei Missachtung dieser Regelungen wird das Gerät eingezogen und kann am Ende des Schultages im Sekretariat abgeholt werden. Bei nochmaligem Verstoß muss das Gerät von den Eltern abgeholt werden und es kommen Erziehungsmaßnahmen zur Anwendung. Im KONVENT ist der verantwortungsvolle Umgang mit diesen Geräten den Schülern der gymnasialen Oberstufe in den Pausen und Studienzeiten gestattet.

2.2 Über die Nutzung und den Einsatz moderner Kommunikationsmittel als Bestandteil des Unterrichts entscheidet die Lehrkraft.

2.3 Die Schule untersagt strengstens Ton- und Bildaufnahmen ohne ausdrückliche Genehmigung durch die Lehrkraft/ Schulleitung sowie die betreffenden Personen. Für von der Schule angeforderte Mitschnitte von oder bei Schulveranstaltungen werden gesonderte Regelungen getroffen.

3.1 Ist eine Schülerin oder ein Schüler durch Krankheit oder andere zwingende Gründe verhindert am Unterricht teilzunehmen, so ist die Schule unverzüglich zu benachrichtigen. Mit Wiederaufnahme des Schulbesuchs ist durch die Erziehungsberechtigten schriftlich der Grund des Fernbleibens mitzuteilen. Schüler der Oberstufe haben sich bei einer Erkrankung zu einem Klausurtermin unverzüglich morgens telefonisch im Sekretariat abzumelden und bei Rückkehr eine schriftliche Entschuldigung der Erziehungsberechtigten bzw. des Arztes vorzulegen.

3.2 Freistellungen bzw. Beurlaubungen vom Unterricht sind grundsätzlich schriftlich zu beantragen. Klassenlehrer bzw. Tutoren können eine Befreiung vom Unterricht bis zu einem Tag genehmigen. Unterrichtsbefreiungen ab 2 Tage oder in unmittelbarem Zusammenhang mit den Ferien bzw. einer Klausur der Oberstufe müssen beim Schulleiter beantragt werden.

3.3 Schüler, die während des Tages den Unterrichtsbesuch krankheitsbedingt oder aus anderen zwingenden Gründen abbrechen müssen, melden sich im Sekretariat ab. Bei minderjährigen Schülern werden die Erziehungsberechtigen telefonisch durch die Schule darüber informiert. Auch dieses Versäumnis ist dem Klassenleiter/Tutor durch die Erziehungsberechtigten zu bestätigen.

4.1 Wird Feueralarm ausgelöst, ist das Schulgebäude unverzüglich unter Aufsicht des Fachlehrers zu verlassen. Dabei sind die in der Schule ausgehängten Fluchtpläne zu beachten. In den Räumen sind Fenster und Türen zu schließen. Beim Verlassen des Gebäudes ist auf größte Ruhe und Ordnung zu achten. Auf den vorgeschriebenen Plätzen (ERX:StellplatzWesthof; KON: Nicolaikirchhof) sammeln sich die Schüler klassen- bzw. kursweise, damit die Lehrer die Vollzähligkeit feststellen können.

4.2 Bei besonderen Bedrohungslagen wird das festgelegte Codewort (KOMA) benutzt und die Klassen verbleiben in den dann zu verschließenden Klassenräumen.

5.1 Die Schulgelände mit allen Einrichtungen sind pfleglich zu behandeln. Alle Schäden und Mängel sind sofort dem Lehrer oder Hausmeister bzw. im Sekretariat zu melden. Sind Schäden grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht worden, hat der Betreffende entsprechend der gesetzlichen Bestimmungen Ersatz zu leisten.

5.2 Verschmutzungen sind von den Verursachern zu beseitigen.

5.3. Der im Klassenraum unterrichtende Lehrer hat dafür Sorge zu tragen, dass nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel gesäubert wird sowie dafür, dass die Schüler nach der letzten Stunde die Stühle in den Unterrichtsräumen auf den Tisch stellen, die Tafel säubern und die Fenster schließen.

Jede Veranstaltung, die außerhalb des planmäßigen Unterrichts in der Schule stattfinden soll, muss beim Schulleiter beantragt werden. Nach der Genehmigung müssen Ort und Zeit dem Hausmeister rechtzeitig mitgeteilt werden. Eine Raumnutzung außerhalb des Unterrichts muss beim stellvertretenden Schulleiter bzw. Schulleiter angezeigt und in das Raumbuch eingetragen werden.

7.1 Interessen und Meinungen der Schüler können an den dafür vorgesehenen Flächen öffentlich gemacht werden. Alle Aushänge in den Schulgebäuden haben ästhetischen Grundprinzipien zu genügen. Geltende Rechtsbestimmungen sind einzuhalten. Veröffentlichungen und verbale Äußerungen haben frei zu sein von Beleidigungen und die Würde des Menschen verletzenden Darstellungen.

7.2 Fundsachen sind in den Sekretariaten bzw. bei den Hausmeistern abzugeben.

7.3 Wertgegenstände, größere Geldbeträge und besonders wertvolle Kleidungsstücke sollen nicht in die Schule mitgebracht werden.

7.4 Das Mitbringen von Waffen, Drogen und Feuerwerkskörpern aller Art ist verboten. 

7.5 Die Schule stellt Schülern keine Parkplätze für Motorfahrzeuge zur Verfügung.
Über Ausnahmen entscheidet der Schulleiter.

7.6 Die Schüler können ihre Fahrräder in die für sie vorgesehenen Fahrradständer auf den Schulhöfen stellen. Fahrräder und Mopeds/Motorräder sind auf dem Schulgelände des Erxlebenhauses zu schieben. Auf dem Schulgelände Konvent ist Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Bei Diebstahl und Beschädigungen wird durch die Schule kein Versicherungsschutz übernommen.

7.7 Bei Konflikten und Störungen der Unterrichts- und Erziehungsarbeit sind erzieherische Mittel und Maßnahmen einzusetzen. Sind weiterreichende Maßnahmen erforderlich, regelt dies das Schulgesetz des Landes Sachsen-Anhalt in der jeweils gültigen Fassung.

Die im Text genutzte maskuline Form gilt gleichfalls in femininer Form.

Diese Hausordnung wird durch Beschluss der Gesamtkonferenz am 01. August 2016 in Kraft gesetzt. Diese Ordnung wird regelmäßig überarbeitet. Bestandteile der Hausordnung sind Alarmpläne, die Turnhallenordnung, die Brandschutzordnung und die Ordnung zum Verhalten in naturwissenschaftlichen Unterrichtsräumen.